Interkultur und Volkskultur
Die Begriffsbestimmung der "Volkskultur" wird und wurde im urbanen Bereich angesichts der zahlreichen Vereinigungen mit Migrationshintergrund und interkulturellen Projekten im Kulturressort immer wieder diskutiert, weshalb der Bereich hinsichtlich eines Schwerpunktes "Interkultur" erweitert wurde.
Die Stadt Graz birgt einen Schatz großer kultureller und sprachlicher Vielfalt. Hierbei steht die Kommunikation zwischen verschiedenen Kulturen der Stadt im Zentrum des Interesses. Spannend sind vor allem solche Projekte, die sich über einen essentialistischen Kulturbegriff hinausentwickeln und versuchen, einen Raum der gemeinsamen Erzählungen aufzubauen: ein Raum des wechselseitigen Tauschens und Übersetzens verschiedener kultureller Konzepte, aus dem sich ein gemeinsames Neues entwickelt.
Gelebte Traditionen wie Brauchtum und gesellschaftliche Rituale einer bestimmten Region wachsen, entwickeln und verändern sich mit den in ihnen lebenden Menschen. So definierte Volkskultur kann nicht nur positive Identitätsstifterin und Unterhaltung sein, sondern ist ein wichtiger Bestandteil der Alltagskultur und kann darüber hinaus auch dazu beitragen, die Kommunikation und das Verstehen zwischen verschiedenen Kulturen der Stadt zu erleichtern. Eine zeitgenössische "Volkskultur" soll also die Realität der Vielfalt einer Stadt widerspiegeln.
Termine 2025
Die Fachbeiratssitzungen 2025 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2025 einzureichen.Einreichungen für das Jahr 2026 können ebenfalls, wie bisher üblich, bis zum 15. September eingebracht werden. Die Vorbewertung dieser Einreichungen kann allerdings erst erfolgen, wenn das tatsächlich zur Verfügung stehende Budget für 2026 vorliegt. Dies wird über den Kulturserver bekanntgegeben.
Ebenfalls der aktuellen Budgetgesamtlage geschuldet ist eine Änderungen der Einreichtermine für 2026: Einreichtermin für das erste Halbjahr ist der 15. März 2026, Einreichtermin für das zweite Halbjahr und für Vorbewertungen für 2027 ist der 15. September 2026.
Wenn Förderungsanträge zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Gerne erhalten die Förderungswerber:innen bei der Kulturamtsleitung mündlich die Auskunft über die Details der inhaltlichen Vorbewertungen durch den Fachbeirat. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in den Förderungsrichtlinien genannten Förderungsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.
Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.
KONTAKT
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4921
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: bettina.messner@stadt.graz.at
ABTEILUNGSLEITER
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4900
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at
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